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Die Eilenriede

Hannoverscher Stadtwald und Wirkungsstätte der SUFFENPLAN'schen Förster

[aus: Hannoversche Geschichtsblätter, NF Bd.5, 1938]


Sie alle waren in der Eilenriede (oder auch "Eylen-Riehe"), dem 1433 erstmalig erwähnten Hannoverschen Stadtforst in Diensten der "Königlich-Grossbritannischen zu Churfürstlich-Braunschweig-Lüneburgischen Regierung" bzw. später des "Magistrats der Königlichen Haupt- und Residenzstadt Hannover". Der Name dieses für unsere Familie so wichtigen Waldes mit Buchen-, Eichen- und Kieferbeständen stammt aus grauer Vorzeit und bedeutet soviel wie 'feuchtes Waldgebiet'.

Das Zentrum oder die "eigentliche" Eilenriede wurde von jeher durch die Verbindung zwischen den Forsthäusern Neues Haus, Lister Turm und "Steuerndieb" gebildet; bis zum Anfang des 19. Jahrhunderts lagen diese sowie die anderen Forststationen "Pferdethurm", Kirchröder Turm, Bischofshol und "Döhrener Turm" noch am Rande des Stadtforstes.
Auf der Karte der heutigen Eilenriede (260KB) findet man neben diesen Forsthäusern auch die "Suffenplan'sche Eiche", die 1850 zu Ehren der Suffenplan'schen Förster dort gepflanzt wurde. Es gibt diesen Baum noch heute !


Über die Arbeit der Holzwärter berichtet Herr Brauns in den 'Hannoverschen Geschichtsblättern' von 1938:

Die Kontrolle über die Holzentnahme wurde durch Ausgabe von Holzzeichen geübt, gegen deren Abgabe die Holzwärter an Ort und Stelle das Holz anzuweisen hatten. Einige alte Verzeichnisse der mit solchen Holzzeichen bedachten Bürger sind noch vorhanden. Diese Zeichen bestanden seit 1754 in Pappstücken mit dem Stadtwappen und Namen des Forstinspektors, während in älterer Zeit jeder berechtigte Bürger vom Bauamt einen Tragestock mit eingebranntem Stadtwappen erhielt, mit dem er sein Holz zur Stadt tragen musste. Besonders aber der sogenannte Holzgang der unbemittelten Bürger, nämlich das Recht, an bestimmten Tagen der Woche Leseholz auch ohne Holzzeichen aus der Eilenriede holen zu dürfen, zeitigte wie die alten Holzordnungen dartun, die gröblichsten Übergriffe.

Ein nie endender Kampf spielte sich ferner mit den sogenannten Gartenleuten vor den Toren der Stadt und den Bewohnern der umliegenden Dörfer ab. Die vor ihren Gärten bzw. Feldmark liegende Forst lockte sie immer wieder zu unberechtigter Entnahme von Stämmen und Kleinholz aus der Eilenriede, ohne dass die rings um dieselbe sich hinziehenden Gräben und Knicke ein wesentliches Hindernis boten. Eine Verfolgung der Diebe, selbst wenn sie überrascht wurden, scheiterte daran, dass der Rat ausserhalb seiner Mauern keine Strafgewalt hatte, sondern sich an das zuständige landesherrschaftliche Amt wenden musste. Er durfte nur den auf frischer Tat ertappten Holzdieben das Holz abnehmen lassen, musste es aber mit einer Anzeige an das zuständige Amt abliefern und dessen Untersuchungsergebnis abwarten. Was dabei herauskam, ist nicht schwer zu erraten, wenn z.B. auf eine Beschwerde über Holzdiebe aus dem Orte Buchholz der Amtsvogt zunächst rückfragt, ob dieselben aus Klein- oder Gross-Buchholz seien, eine Frage, welche bei der engen Nachbarschaft der beiden Dörfer nicht zu beantworten war.

Wie scharf es manchmal in der Eilenriede zuging, wenn der meist allein umherstreifende Holzwärter auf Übermacht stiess, kann man sich unschwer vorstellen. Fast immer entspann sich ein erbitterter Kampf, der sogar in einem überlieferten Fall mit dem Tode des Holzwärters besiegelt wurde.

Die Turmleute oder Holzwärter erhielten ausser Wohnung, frei Holz und Gartenland nur ein geringes Entgelt. Zum Ausgleich war ihnen erlaubt, Wirtschaften einzurichten und die Ausschankerlaubnis gegeben. Heraus entwikkelten sich bald grosse Unzuträglichkeiten, so dass z.B. in dem "Memorial wegen der Holzwärter" unterm den 15 Geboten und Verboten als Nr. 5 die Vorschrift erscheint: "diejenigen, welche Broyhan schenken, sollen sich nicht zum Gesöff setzen und unmittelst und dadurch den Holzdieben keine Gelegenheit zu stehlen geben." Ausschank, eigene Land- und Viehwirtschaft entzogen die Holzwärter dem eigentlichen Berufe der Beaufsichtigung und Bewachung der Forst. Wiederholte Anregungen, durch Abnahme des Wirtschaftsbetriebs und bessere Besoldung diese Zustände zu ändern, scheiterten in erster Linie am Widerstand der sparsamen Kämmerei.

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last modified: 22.09.2001